Gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine ernährungstherapeutische Beratung üblicherweise zu 50-100%. Hierfür benötigen Sie eine ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung, ein Rezept oder eine
Überweisung/Zuweisung von der behandelnden Ärztin. Eine Verordnung für Ernährungstherapie belastet nicht das Budget des Arztes. Einen Vordruck für eine "Ärztliche Zuweisung für Ernährungstherapie" finden Sie hier.
Die Beihilfe bezuschusst einen wesentlichen Teil der Ernährungstherapie. Private Krankenkassen bezahlen unsere Leistungen nur in Ausnahmefällen
Kostenvoranschläge für eine ernährungstherapeutische Beratung finden Sie unter Service.
Das Erstgespräch dauert üblicherweise 60 Min. Folgeberatungen 30 Min.
Ein Termin kann telefonisch oder auch per E-Mail angefragt werden.
Unsere Wartezeiten für einen Ersttermin sind üblicherweise auf 1-3 Wochen.
Anna Kösters
Neuenkirchen,
Emsdettener Str. 28