Gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine ernährungstherapeutische Beratung üblicherweise zu 49-100%. Hierfür benötigen Sie eine ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung, ein Rezept oder eine
Überweisung/Zuweisung vom behandelnden Arzt. Eine Verordnung für Ernährungstherapie belastet nicht das Budget des Arztes. Einen Vordruck für eine "Ärztliche Zuweisung für Ernährungstherapie" finden Sie hier.
Da die AOK über eigene Ernährungsberater verfügt, werden die Kosten für unsere Beratung nur in Ausnahmefällen bezahlt. Auch private Krankenkassen bezahlen unsere Leistungen nur in Ausnahmefällen.
Kostenvoranschläge für eine ernährungstherapeutische Beratung finden Sie unter Service.
Das Erstgespräch dauert üblicherweise 60 Min. Folgeberatungen 30 Min.
Ein Termin kann telefonisch oder auch per E-Mail angefragt werden.
Unsere Wartezeiten für einen Ersttermin sind üblicherweise auf 1-3 Wochen.
Neuenkirchen, Emsdettener Str. 28